Leistungsangebote

Die Leistungsangebote sind ambulante Hilfen. Sie sind in der Regel auf längere Dauer angelegt und richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung benötigen. Die intensive Betreuung und Begleitung der Familien, Kinder und Jugendlichen soll Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen geben. Die Lösung von Konflikten, die Bewältigung von Krisen und die finanzielle Sicherung durch Unterstützung im Umgang mit Behörden können Schwerpunkte der Hilfe sein.

Die Hilfe setzt die Mitarbeit der Familien oder des Jugendlichen voraus. Sie sollen zur Mitarbeit bereit sein und sich aktiv an der Umsetzung der vereinbarten Ziele im Hilfeplan beteiligen.

  • Begleiteter Umgang § 18 SGB VIII

  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 27 i.V. mit § 31 SGB VIII

  • Erziehungsbeistand gemäß §§ 27 i.V. mit § 30 SGB VIII

  • Betreuungshelfer gemäß § 27 i.V. mit §§ 30 und 52 SGB VIII

  • Clearing gemäß § 27ff. SGB VIII

Bei jeder Leistung nehmen alle Fachkräfte den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII wahr.